Vereinshaftpflicht Test – alles was Vereine über die Versicherung wissen sollten

Die Vereinshaftpflicht sollte von jedem Verein abgeschlossen werden. Denn auch gemeinnützige Organisationen haften für Schäden an Dritten. Bei Personenschäden können die Kosten im Extremfall mehrere hunderttausend Euro betragen. Eine private oder berufliche Versicherung reicht nicht aus – nur mit einer Vereinshaftpflichtversicherung sind Vorstand und Mitglieder ausreichend geschützt. Wichtig: Für Veranstaltungen muss eine zusätzliche Haftpflicht abgeschlossen werden. Vereinshaftpflicht Test

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Vereinshaftpflicht Test- Nach § 823 BGB haftet auch der Verein

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Vereinshaftpflicht Test

Über 23 Mio. Deutsche sind Mitglieder in einer gemeinnützigen Organisation. 2013 waren 580.294 Vereine in Deutschland eingetragen – 2014 wird die zahl einen neuen Rekord erreichen. Wie im privaten und beruflichen Leben auch, kann es ebenso im Rahmen eines Vereins zu Schäden an Dritten kommen. Dafür kann nach § 823 BGB der Verein haftbar gemacht werden.

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Vorstand haftet persönlich- was ist versichert

Vorstand und Mitglieder sind sogar persönlich haftbar. Nach § 21 a BGB ist dies allerdings nur der Fall, wenn zumindest grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Eine genaue gesetzliche Definition ist schwierig – im konkreten Fall muss das Gericht entscheiden. Verfügt der Verein über keine finanziellen Mittel, muss der Vorstand mit seinem Privatvermögen für alle Schäden aufkommen – kommen Personen ernsthaft zu Schaden, droht der finanzielle Ruin. Hier werden auch Informationen zur Hausratversicherung angeboten.

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Private Haftpflichtversicherung der VHV im Test

Ehrenamt und nicht eingetragener Verein

Auch eine rein ehrenamtliche Betätigung schützt nicht vor der Haftung! Ebenso können Vereine, die nicht eingetragen sind, genauso haftbar gemacht werden wie eingetragene Vereine.

Vergleich der Tarife ist absolut notwendig

Daher sollte kein Verein auf die Vereinshaftpflichtversicherung verzichten. Folgende Personen sind damit abgesichert:

  • Der Vorstand
  • Die Vereinsmitglieder (wenn sie Tätigkeiten ausüben, die Vereinszwecken dienen)
  • Angestellte des Vereins, auch wenn es sich nicht um Mitglieder handelt

Leistungen und Anbieter müssen einem Vergleich unterzogen werden

Der Versicherungsschutz deckt oft nur Schäden gegenüber Dritten ab. Für Schäden, die untereinander entstehen, schließen viele Versicherer Leistungen aus. Doch es gibt auch Policen, die solche Schäden abdecken. Daher sollten nicht nur Preise, sondern auch Bedingungen einem Vergleich unterzogen werden. Denn je nach Angebot sind die Leistungen sehr verschieden. Der Tarif sollte auch immer Sachschäden absichern. Dass eine Privathaftpflicht auch günstig sein kann, zeigt dieser Beitrag.

Nicht alle Veranstaltungen sind mitversichert

Kein Verein ohne Veranstaltung – Veranstaltungen gehören schließlich zu den Highlights des Vereinslebens: Egal ob Straßenfest, Turnier, Ausstellungen oder Messe: Kaum ein Verein kommt ohne solche Events aus. Allerdings: Selbst wenn der Verein eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, umfasst diese oft nur bestimmte Veranstaltungen, die sich aus der Vereinstätigkeit ergeben. Doch gerade bei öffentlichen Events sind die Risiken sehr hoch. Besonders die Gefahr kostspieliger Personenschäden ist äußerst hoch.

Beispiel für eine Vereinsversicherung und deren Arten

Bei einer durch den Verein organisierten Ausstellung fällt ein unsachgemäß montierter Scheinwerfer auf einen Besucher. Der Schaden ist groß: Nicht nur, dass eine intensive medizinische Behandlung notwendig wird, der Mann ist nach dem Unfall zudem für eine lange Zeit erwerbsunfähig. Zwar besitzt er eine Unfallversicherung – der Versicherer verweist jedoch auf den Veranstalter (also den Verein) und lehnt Leistungen ab. Hier geht es zum Bauherrenhaftpflicht Test.

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Warum die Veranstaltungshaftpflicht nötig ist

Das Event durch die Vereinshaftpflicht nicht versichert, weil auch andere Aussteller daran teilnehmen und die Veranstaltung sich nicht aus dem Vereinszweck ergibt. Ohne Veranstalterhaftpflicht muss der Verein sämtliche Kosten übernehmen Verfügt er nicht über entsprechende finanzielle Mittel oder kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, haftet der Vereinsvorstand.Nicht nur eine Haftpflichtversicherung kann wichtig sein wie der Versicherungsvergleich beweist. Weitere Versicherungen neben der Vereinshaftpflichtversicherung für Vereine und Mitglieder:

  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflicht
  • KFZ-HAftpflicht
  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Rechtsschutz

Eine private Haftpflichtversicherung ist recht günstig und lohnt sich angesichts der hohen Versicherungssumme im Schaden und der Haftung bei Dritten. Eine Selbstbeteiligung mindert die Prämien, der Schutz greift unter anderem auch bei Personenschäden. Eine gesetzliche Pflicht besteht allerdings nicht.

Die verschiedenen Arten einer Haftpflicht im Test

Je nach Anbieter verschiedene Bedingungen

Besonders im Bezug auf Vereinsveranstaltungen lohnt ein Versicherungsvergleich: Während manche Policen nur einen Basisschutz bieten und Veranstaltungen vom Versicherungsschutz ausschließen, sind die Bedingungen vieler Policen da großzügiger – teilweise sind Veranstaltungen sind mitversichert.

  • Interne Vereinsveranstaltungen sind meist Teil des Versicherungsschutzes
  • Hierzu gehören normalerweise:
  • Mitgliederversammlungen
  • Vereinsfeste
  • Wettbewerbe und Turniere (bei Sportvereinen)
  • Interne Veranstaltungen
  • sowie andere Veranstaltungen, die sich aus der Satzung ergeben
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Geräte und Aufbauten gemeinnützig genutzt und versichert

Bei anderen Anbietern ist die Veranstalterhaftpflicht gegen geringen Zusatzbeitrag zubuchbar oder sogar inklusive – allerdings kann die Anzahl der Teilnehmer begrenzt sein. Meist greift der Versicherungsschutz auch bei Teilnahme an Veranstaltungen Dritter (beispielsweise Ausstellungen, Messen und Ausflüge), insofern diese dem Vereinszweck dient. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Vereinsversicherung auch einspringt, wenn der Schaden durch Geräte oder Aufbauten (z. B. Bühnen, Zelte, Spielgeräte) entsteht.

Vorteil: Rechtsschutz für Mitglieder in den Kosten inklusive

Egal ob private Haftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Vereinshaftpflicht – alle Varianten bieten für die Versicherten auch rechtliche Sicherheit. Schadenersatzansprüche werden nämlich von der Versicherung geprüft und gegebenenfalls abgewehrt – falls nötig auch vor Gericht. Somit ist auch ein Vereinsrechtsschutz gegeben.

Versicherungssumme und Selbstbehalt als Inhalt nötig

Die Vereinshaftpflicht versichert Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden. Für diese drei Sparten wird eine Versicherungssumme vereinbart. Allerdings gilt diese nicht pauschal, oft enthalten die Bedingungen für bestimmte Schadensfälle Begrenzungen. Wie bei allen Versicherungen üblich, kann über eine höhere Selbstbeteiligung die Prämie gesenkt werden. Dadurch verringern sich im Schadensfall die Leistungen, weshalb der Selbstbehalt nicht zu hoch angesetzt werden sollte.

Ausschlaggebende Kriterien für die Kosten

  • Art des Vereines
  • Anzahl der Mitglieder
  • Anzahl der Veranstaltungen

Mehr als nur ein Preisvergleich – auf die Leistungen kommt es an

Vorsorge ist besser als Nachsorge lautet eine alte Volksweisheit. Das gilt auch für die Vereinshaftpflicht. Wer im Ernstfall nicht über die richtige Versicherung verfügt, bleibt auf den Kosten sitzen. Daher sollten Vereine besonders genau die Bedingungen Ihrer Police studieren. Die Versicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter nämlich sehr deutlich voneinander – daher sollte ein persönlicher Test nicht nur einen Preisvergleich, sondern auch die Konditionen umfassen.

Beispiele: Vereinsinterne Schäden auch bei der AXA und der Concordia

Nicht nur gegenüber Dritten, auch vereinsintern kann es zu Schäden kommen. Die Privathaftpflicht übernimmt die Kosten hierfür meist nicht. Daher sollte darauf geachtet werden, dass im Rahmen der Vereinshaftpflicht auch Schäden versichert sind, die zwischen Mitgliedern entstehen. Beispiel: Ein Vorstandsmitglied und eine andere im Verein aktive Person bauen zusammen einen Stand auf. Der Vorstand erwischt aus Versehen das Gesicht des Vereinsmitglieds mit einer Eisenstange, dieser verliert zwei Zähne. Ohne entsprechende Versicherung muss der Vorstand die Kosten dafür selbst zahlen.

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Mietsachschäden mitversichern im Förderverein und Sportverein für geringe Kosten

Zu den Leistungen einer guten Vereinshaftpflicht-Police gehört es auch, dass Mietsachschäden mitversichert sind. Nicht nur bewegliche Sachen sondern auch Immobilien fallen darunter. Nicht alle Anbieter versichern dieses Risiko, deshalb ist auch hier Vorsicht gefragt. Denn wenn es zu Schäden an fremden Gebäuden, z. B. Durch Brand, Explosion oder Leitungswasser, kann es sehr teuer werden. Eine gute Vereinshaftpflichtversicherung sollte in diesen Fällen einspringen.Gastronomische Risiken absichern im Vergleich. Berechnen Sie hier die Beiträge einer Betriebsversicherung.

Was eine gute Vereinshaftpflichtversicherung außerdem braucht

  • Der Schutz sollte auch im Ausland gelten (beispielsweise bei Ausflügen)
  • auch die Vermietung von Räumlichkeiten des Vereins sollte mitversichert sein
  • ggf. Mitversicherung von Bauvorhaben
  • sowie Schlüsselverlust
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Vereinshaftpflicht Test

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Wichtig bei einer privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung ist immer auch, dass im Rahmen des Vereins alle Mitarbeiter mitversichert werden. Die besten Versicherungen bieten allen Angestellten und Mitgliedern eine Versicherung. Vergleich der besten Haftpflichtversicherung für Vereine immer auch bei uns. Versichert gegen Schäden durch Personen. Alles auch für die Verbände finden, richtige Deckungssumme wählen, Kontakt und Tipps.

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