VGH Hundehaftpflicht

Vielen Menschen gefällt der Hund als Haustier besser als eine Katze. Allerdings bringt er auch meistens viel mehr Verantwortung mit sich. Dies beginnt bei dem regelmäßigen Gassigang und endet bei der Übernahme von Schäden, die der Hund verursacht hat. Hunde können hierbei sehr teuer werden, besonders wenn der Besitzer nicht versichert ist. Die VGH Hundehaftpflicht sichert ihn gegen Sach- und Personenschäden ab und übernimmt auch daraus resultierende Vermögensschäden. Ebenso prüft die Versicherung im Schadensfall die Berechtigung des Geschädigten.

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Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen 10/2019 laut Stiftung Warentest

VGH: Haftpflicht
– Qualitäts­urteil 100 % BEFRIEDIGEND (2,7)
Grund­schutz und Versicherungs­summe 67 % gut (2,0)
Deckungs­erweiterungen 33 % ausreichend (4,0)

VGH Hundehaftpflicht: Absicherung für Vierbeiner vorhanden

Innerhalb Deutschlands gibt es immer mehr Bundesländer, in denen eine Hundehaftpflicht zum Standard jeden Hundebesitzers wird. Sie ist eine Pflicht, der jeder Besitzer nachgehen sollte. Alleine schon deshalb, weil er für den Schaden aufkommen muss, den sein Hund verursacht. Wir nehmen anschließend die VGH Tierhalterhaftpflichtversicherung unter die Lupe, klären die Konditionen und vermitteln nützliche Tipps, die Sie beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung bedenken sollten.

Viele weitere Anbieter der Hundehaftpflicht finden Sie hier.

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Halter kommen immer für den Schaden auf

Es ist sogar im Gesetz verankert: Verursacht ein Tier einen Schaden, indem es einen Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Besitzer dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Festgehalten ist dies im Paragraphen 833, Satz 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dabei ist es nicht einmal notwendig, dass der Hund selbst in die Sache involviert ist. Schadensbeispiele hierfür führen wir noch auf. Der Halter haftet in jedem Fall mit seinem Privatvermögen, was für ihn schlimmstenfalls den finanziellen Ruin bedeuten kann.

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Hundehaftpflicht worauf achten- Schadensbeispiel – Der Verkehrsunfall beim Gassigang

Viele Halter leinen ihre Tiere unterwegs ab, wenn sie mit ihnen spazieren gehen. Wir werden niemals vollständig in den Kopf unseres Vierbeiners blicken können. Sieht er auf der anderen Straßenseite ein Reh, erregt dies seine Aufmerksamkeit. Schlimmstenfalls rennt er über die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, der mit mehreren beschädigten Autos und Verletzungen bei den Insassen einhergeht. Hierfür muss der Halter die Genesungskosten tragen und auch die beschädigten Autos ersetzen. Ein Schaden, der mindestens sechs-, wenn nicht siebenstellig ist.

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Weitere Elemente der Versicherung

Innerhalb der Versicherung sind auch weitere Schäden versichert. Was beispielsweise nicht jeder Anbieter einschließt: Mietsachschäden. Beschädigt der Hund im Hotelzimmer den Teppich, kommt hierfür die Versicherung auf. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt ist ebenso abgesichert, sowie Deckschäden. Die Versicherung deckt lediglich keinerlei Welpen ab. Daher ist sie für Züchter eher uninteressant, für Privathalter jedoch umfangreich und gleichzeitig mit einer guten Deckungssumme ausgestattet. Hundehalter können über eine Selbstbeteiligung Einfluss auf die Prämie nehmen. Listenhunde oder „Kampfhunde“ werden oft von der Haftpflicht nicht übernommen.

Mehr zum Thema Hundehaftpflichtversicherung finden Sie auf dieser Seite.

Rechtliche Vertretung und genaue Überprüfung

Die VGH nimmt bei der Inanspruchnahme der Versicherung eine Prüfung vor, ob die Schadenersatzforderungen überhaupt berechtigt sind. Wird der Versicherte vor Gericht gestellt, bietet die Versicherung einen angemessenen Schutz. Insgesamt ist die Police so gut ausgestattet, dass sie mehr als die Pflichtversicherung zu bieten hat. Dementsprechend ist sie eine gute Möglichkeit, Halter und Hund angemessen zu versichern und dabei noch Extra-Leistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.

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Hohe Deckungssumme bei der VGH

Die VGH deckt für solche wie den aufgeführten Schaden als auch geringfügigere Ersatzansprüche den Halter weitreichend ab. Die Deckungssumme beträgt 5 Millionen Euro pauschal für alle Personen- und Sachschäden. Des Weiteren übernimmt die Versicherung daraus resultierende Vermögensschäden in einer Höhe von 100.000 Euro. Dabei ist es wichtig, dass der Halter bedenkt, dass er grundsätzlich einen Selbstbehalt von 250 Euro zahlen muss, ganz gleich, um welchen Schaden es sich handelt. Den Rest übernimmt die Versicherung.

Pflicht zum Abschluss der Police in den nächsten Jahren wahrscheinlich

In einigen Bundesländer, wie Niedersachsen und Berlin, besteht eine Pflicht zum Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung. Hundebesitzer müssen so ihre Vierbeiner versichern und einen Nachweis vorweisen können. Eine flächendeckende Pflicht zur Versicherung gibt es auch bei Autos. Jeder Haltes des KFZ muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, die Stilllegung des Fahrzeugs. Werden die Prämien nicht bezahlt, ist der Versicherer ebenfalls berechtigt, das Automobil stilllegen zu lassen. Zusätzlich verliert der Inhaber den Versicherungsschutz.

Extra Versicherung für den Hund

Während Katzen und Vögel innerhalb der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, muss für Hunde eine gesonderte Police abgeschlossen werden. Das gleiche gilt jedoch nicht nur für Hunde, sondern auch für Pferde, Ziegen und ähnliche Tiere, die ebensolche Schäden anrichten können. Bei ihnen kommen neben den typischen Sach- und Personenschäden auch noch Flurschäden hinzu. Innerhalb er Police sind übrigens auch Personen abgedeckt, die über eine bestimmte Zeit auf den Hund aufpassen. Eine sinnvolle Erweiterung ist ein Abschluss einer Krankenversicherung für den Vierbeiner.

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Vorteil: Hunde Card

Die VGH beinhaltet in ihrem Angebot die sogenannte Hunde Card. Dies ist eine Karte, die jeder Versicherte nach Abschluss des Vertrages erhält und sie vorweisen kann, sofern es zu einem Schaden kommt. Sie besitzt Scheckkartenformat und lässt sich somit leicht im Geldbeutel unterbringen. Kommt es schließlich zu einem Schaden, hat der Versicherte stets die Unterlagen dabei. Bei anderen Anbietern ist hingegen ein großformatiger Versicherungsschein notwendig, um die Versicherung zu belegen.

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Die VGH Tierhalterhaftpflicht bei Finanztest

Die Stiftung Warentest erstellte zuletzt im Jahr eine Überprüfung der Tierhalterhaftpflichtversicherungen, in der auch die VGH mit ihrem Tarif vertreten war. Er lag, was den Preis angeht, im Mittelfeld. 114 Euro zahlte der Versicherte zu dieser Zeit. Mit der Deckungssumme von 5 Millionen Euro erfüllte er die Voraussetzungen der Stiftung, die eine Mindestsumme von 3 Millionen Euro bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung empfiehlt. Senioren oder Singles erhalten zudem einen günstigeren Tarif.

Versicherung mit Sitz in Hannover

Ihren Sitz hat die VGH Versicherung in Hannover, gegründet wurde sie im Jahr 1750 und gehört somit zu den ältesten Versicherungen innerhalb Deutschlands. Das Unternehmen vermittelt hauptsächlich Versicherungspolicen, bietet daneben aber auch Finanzdienstleistungen an. Die VGH beschäftigt 4500 Mitarbeiter und wird von insgesamt sechs Vorstandsmitgliedern geleitet. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und somit ein Betrieb, der Bestand hat. In Niedersachsen ist sie der größte Regionalversicherer. Nähere Informationen rund um die Op-Versicherung und die Hundehaftpflichtversicherungen Testsieger.

Hundehaftpflichtversicherungen der VGH im Test

Die VGH Hundehaftpflicht erfüllt jegliche Voraussetzungen, die für die Absicherung von Hund und Halter notwendig ist. Der Abschluss ist sehr sinnvoll. Denn wer ehrlich ist, wird sich eingestehen, dass es uns nicht immer gefällt, wie unsere Hunde reagieren. Wir können nicht in ihren Kopf sehen und wissen demnach nicht, wann sie uns das nächste Mal wieder Ärger bereiten. Einen Sach- oder Personenschaden kann die Hundehaftpflichtversicherung, die in manchen Bundesländern bereits Pflicht ist, sehr gut abdecken und somit die finanzielle Lage des Besitzers schützen. Weiterhin stellt der Anbieter auch eine Baufinanzierung für seine Kunden bereit. Erfahren Sie hier auch mehr zur Zurich Hundehaftpflicht.

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Kontakt zum Unternehmen:

Sitz der Gesellschaften:
Hannover

Hauptverwaltung:
Schiffgraben 4
30159 Hannover

Telefon: 0511-362-0
Telefax: 0511-362-29-60
Web: www.vgh.de